Ausbildungsangebote des Yacht Club Strande
Der Jüngstensegelschein
Die Ausbildung für den Jüngstensegelschein wird nach den Vorgaben des Deutschen Seglerverbandes durchgeführt.
Für die Erteilung eines Jüngstensegelscheines müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Prüfung kann abgelegt werden nach der Vollendung des siebten Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters;
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, bzw. 15 Minuten Dauerschwimmen in schwimmtiefem Wasser.
In der Prüfung zum Jüngstensegelschein müssen Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
- Rechtskunde: Welche Regeln und Verhaltensweisen gelten auf See?
- Revierkunde: Was muss ich von meinem Segelrevier kennen?
- Sicherheit ist oberstes Gebot: Was muss ich hierzu wissen, wie muss ich mich verhalten zu meiner eigenen Sicherheit und zu der anderer Personen?
- Bootskunde: Natürlich muss ich mein Sportgerät sehr gut kennen, damit ich erfolgreich damit umgehen kann.
- Segelpraxis: Das Segeln lernt man nur durch „Machen": daher lernen die Jugendlichen alles nötige (und noch mehr) durch "Segeln". Die Praxis ist der bestimmende Teil im Sommer, im Winter findet die theoretische Ausbildung statt. Hier gilt auch: Wer segeln will, muss arbeiten. Die Bootspflege gehört natürlich zu diesem Ausbildungsteil.
Die praktische Ausbildung erfolgt zu Beginn in einem Anfängerboot, dem Optimisten, und wird dann auf Teenie, 420er, Pirat und später auf dem Folkeboot fortgesetzt.
Der Sportbootführerschein See (SBFSee) und der Sportsegelschein (SPOSS)
Für unsere Mitglieder und auch für Gäste bieten wir eine Ausbildung für den Sportbootführerschein See (SBFSee) und auch den Sportsegelschein (SPOSS) an.
Diese beiden Kurse werden im Winter durchgehend von Oktober bis März angeboten.
Der Kurs für den SBFSee führt zur amtlichen Prüfung, die Ende Januar stattfindet. Im Anschluss setzt sich der Kurs fort bis Ende März und führt zur Prüfung für den SPOSS.
Sportbootführerschein See (SBFSee)
Der SBFSee berechtigt zum Führen von Motorbooten und Segelyachten unter Motor von jeweils über 11,03 kW (15 PS) auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Dies sind vereinfacht ausgedrückt die Küstenmeere und angrenzende Gewässer. Der SBFSee wird international als Motorbootschein anerkannt.
Voraussetzungen für den Erwerb des SBFSee sind:
- Mindestalter 16 Jahre
- Ärztliches Zeugnis (Vorduck)
- Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses; bei Minderjährigen entfällt dieses
- Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Die Ausbildungsthemen sind u. a.:
- Seeschifffahrtsrecht
- Seemannschaft
- Wetterkunde
- Navigation
- Fahrzeugführung
- Sicherheit
- Praktische Ausbildung (Führen eine Motorbootes)
Die amtliche Prüfung für den SBFSee findet vor dem Prüfungsausschuss Kiel statt.
Der theoretische Prüfungsteil wird in einem Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt, der praktische Teil auf einem Motorboot.
Der Sportsegelschein (SPOSS)
Nach dem Kurs für den SBFSee geht es nahtlos weiter mit einem Kurs für den Sportsegelschein SPOSS. Hier werden die gleichen Kenntnisse wie für den amtlich empfohlenen Sportküstenschifferschein (SKS) vermittelt. Es findet aber keine amtliche Prüfung statt.
Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Er bescheinigt dem Inhaber die notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Der Sportsegelschein befähigt den Inhaber zum Führen von Yachten mit Maschine und unter Segel in Küstengewässern bis 12 sm von der Festlandsküste.
Er gilt als Befähigungsnachweis für die Versicherung und für Vercharterer.
Voraussetzungen für den SPOSS mit Reviererweiterung 12 sm:
- ab 16 Jahre (ohne Reviererweiterung 14 Jahre)
- SBFSee (Bewerber ohne SBF müssen Kenntnisse in Gesetzeskunde durch eine Extraprüfung nachweisen.)
Für den SPOSS ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Die gesamte Prüfung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Navigationsaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der
- Navigation
- der Seemannschaft
- der Wetterkunde und
- der Wettfahrtregeln sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht unter Segeln in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.